Die Zahl der Augenverletzungen hat sich zwar durch die Anschnallpflicht
reduziert, ist aber immer noch vergleichsweise hoch.
Vorsicht ist bei Hammer- und Meißelarbeiten geboten, da hier immer
der Verdacht auf intraokuläre Fremdkörper naheliegt.
Die Unterscheidung zwischen bulbuseröffnender und nicht bulbuseröffnender
Verletzung ist wichtig. Eine bulbuseröffnende Verletzung hat wegen
der Gefahr des Augenverlustes höchste Priorität.
Bei schweren Augenverletzungen
Keine forcierte Diagnostik von Seiten des Unfallarztes wegen der Gefahr
des Verlustes von Augeninhalt (Glaskörper, Netzhaut)
Notfallüberweisung an Augenklinik
Während des Transportes trockener, steriler Augenverband - keine
Augensalbe
Perforierende
Verletzungen
Typische Windschutzscheibenverletzung bei Autounfall (nicht
angeschnallt !)
Häufig schwerste Bulbusverletzungen, die nur vom Augenchirurgen
unter dem Operationsmikroskop fachgerecht diagnostiziert werden
können.
Orbitaverletzung (Bulbus ?)
Diagnostik, ob Bulbus verletzt, erfolgt in der Klinik.
Zum Transport steriler, trockener Augenverband - keine Augensalbe.
Perforierende Splitterverletzung
Splitter muss entfernt werden
Gefahr der Verrostung (Siderosis) mit Erblindung des
Auges